Sichtschutzzaun im Garten
Welche rechtlichen Anforderungen sind zu beachten?
Ein Sichtschutz im Garten entsteht meistens durch hohe Hecken, Büsche oder Bäume. Sollte der Platz dafür fehlen, dann muss nicht auf einen Sichtschutz verzichtet werden. Ein Sichtschutz kann dekorativ und blickdicht sein. Viele Hausbesitzer entscheiden sich für Sichtschutzmatten aus natürlichen Materialien. Sie fließen optisch perfekt in den Garten mit ein. Aber auch Kunststoffwände sind optimal dafür geeignet, den Garten vor ungewollten Blicken zu schützen. Sie können flexibel und mobil genutzt werden. Wer einen Sichtschutz im Garten verwenden möchte, der sollte sich vorab Gedanken über die rechtlichen Anforderungen machen.
Worauf sollte beim Bau eines Sichtschutzes geachtet werden?
Ein Sichtschutz kann schnell zum Streit mit den Nachbarn führen. Viele Hausbesitzer regen sich auf, wenn eine Hecke zu nah an das eigene Grundstück gepflanzt wird oder eine Mauer zu hoch ist. Im puncto Nachbarschaftsrecht muss es zu derartigen Situationen gar nicht kommen. Die meisten Angelegenheiten werden über das Bürgerliche Gesetzbuch (§903 bis §924) geregelt. Was darüber hinaus umzusetzen ist, gehört zum Nachbarschaftsrecht und ist somit Ländersache. Alle Bundesländer bis auf Hamburg, Bremen oder Mecklenburg-Vorpommern haben Nachbarschaftsregelungen erstellt, die unter anderem auch den Sichtschutz, Hecken oder Zäune beinhalten.
Ein Zaun oder eine Mauer als Grenzmarkierung und Sichtschutz
Jeder kann auf seinem Grundstück ganz nach eigenem Geschmack schalten und walten, solange er die Gesetze nicht missachtet. Richtig schwierig wird es an der direkten Grenze des Nachbarn. Das Recht bei einer Gartengestaltung bei der eigenen Grundstücksgrenze ist nicht nur abhängig von den Bundesländern. Sie wird sogar in den Bebauungsplänen der Gemeinden und Städten bestimmt. Ein Zaun darf zum Beispiel in München nicht höher sein als 150 cm. Wenn die Grundstückbegrenzung in den Bebauungsplänen nicht explizit aufgeführt wurde, dann gibt es ein paar Ansätze, die überall geduldet werden.
Die Begrenzung des Grundstücks sollte durch einen Mauer- oder Zaunbau in das gesamte Bild des Wohngebietes oder der Straße passen. Diese Einfriedung wird häufig daher auch als ortsübliche Einfriedung bezeichnet. Viele Streitfälle resultieren aus einer ortsunüblichen Einfriedung. Darüber hinaus muss bedacht werden, in welcher Form ein Sichtschutz errichtet werden soll oder ob eine sogenannte Grenzeinrichtung verwendet wird. In diesem Fall handelt es sich um eine Markierung der Nachbargrenze.
Bei einer Grenzeinrichtung muss der Nachbar vor dem Bau um Erlaubnis gefragt werden. Hierbei kann es vorkommen, dass die Nachbargrundstücksgrenzen per Gesetz klar markiert werden sollen. Wenn es sich um einen gesetzlich vorgeschriebenen Sichtschutz handelt, dann müssen beide Parteien die Kosten für die Einfriedung tragen. Das gleiche wäre bei der Beseitigung dieses Sichtschutzes.
Wie hoch darf ein Sichtschutz Zaun sein?
Der Abstand und die Höhe eines Sichtschutzes werden in den Bebauungsplänen oder im Nachbarrecht klar festgeschrieben. Trotzdem gibt es einige Orientierungshilfen, mit denen man rechnen kann. Wenn eine Mauer oder ein Zaun als symbolische Grenze gezogen wird, dann muss diese 40 cm bis 90 cm hoch sein. Ein Sichtschutz dagegen darf eine Höhe zwischen 170 cm und 190 cm betragen. Der Abstand zum Nachbargrundstück sollte 50 cm nicht unterschreiten. Eine Einfriedung kann je nach Bundesland bis zu einer Höhe von 180 cm errichtet werden. Ein Bauamt muss in diesem Fall nicht benachrichtigt werden. Eine Mauer oder ein Zaun ist eine tote Einfriedung.
Eine Hecke ist eine lebende Grenze
Eine Hecke gehört zu den beliebtesten und ältesten Grenz- und Sichtschutzarten. Ihre Handhabung wird ebenfalls über das Nachbarrecht geregelt. Besitzern von Hecken werden einige Pflichten gesetzlich vorgeschrieben. Er ist allen für die Pflege der grünen Grenze zuständig und muss sich regelmäßig um überstehende Zweige kümmern. Überhänge müssen laut der Verkehrssicherungspflicht vom Nachbargrundstück entfernt werden. Mögliche Schäden die durch einen Sturm oder einen Überhang entstehen, können im schlimmsten Fall dem Besitzer der Hecke zur Last gelegt werden.