Sichtschutz zum Nachbarn – diese Möglichkeiten gibt es
Mehr Privatsphäre im eigenen Garten – Das Grundstück vor den neugierigen Augen der Nachbarn schützen
Die eigenen vier Wände sind der Lebenstraum der meisten Menschen. Besonders Familien und junge Paare zieht es aus der zu eng gewordenen Mietwohnung ins eigene Haus mit Garten. Doch nicht jeder hat damit automatisch genug Privatsphäre. Wenn Sie nicht gerade in Alleinlage wohnen, haben Sie, ob großes Grundstück oder nicht, immer mindestens einen direkten Nachbarn.
Warum Sie einen Sichtschutz zum Nachbarn brauchen werden
Vielleicht sind Sie zunächst optimistisch und denken sich, dass Sie ihren Nachbarn nicht gleich mit einem Sichtschutzzaun verschrecken wollen. Schließlich ist es gerade zu Beginn gut, einander besser kennenzulernen. Doch schon bald werden Sie feststellen, dass auch die nettesten Nachbarn nicht alles sehen müssen, was Sie in Ihrem Garten treiben. Das fängt bereits damit an, dass der ständige Blickkontakt in beiden Parteien das Gefühl auslösen könnte, etwas sagen zu müssen. Schaut man dann beim dritten Mal bewusst am anderen vorbei, könnte dies als Beleidigung aufgefasst werden. Aber auch Neid kann nur allzu schnell erzeugt werden, wenn Ihr Nachbar sehen kann, wie groß Ihr neuer Pool ist oder mit welcher Firma Sie die Terrasse errichten lassen. Auch wenn Sie selbst Hand in Ihrem Garten anlegen wollen, ist es Ihnen vielleicht nicht recht, bei der schweißtreibenden Arbeit unter ständiger Beobachtung zu stehen. Vielleicht laden Sie auch gern Freunde ein oder möchten sich ungeniert auf Ihrer Sonnenliege bräunen. In all diesen Fällen ist ein effektiver Sichtschutz auch zu guten Nachbarn von einigem Vorteil und erhält unter Umständen das gute Verhältnis zueinander umso mehr.
Welche rechtlichen Rahmenbedingungen Sie dafür einhalten müssen
Nachbarschaftsrecht ist Ländersache. Sie können also nur innerhalb eines gesetzlichen Rahmens auf Ihrem Grundstück schalten und walten. Einige allgemeine Regelungen finden sich aber auch im BGB, in den Paragraphen 903 bis 924.
- Wichtig ist zunächst, zwischen hauptsächlichem Zweck des Sichtschutzes (Sichtschutz oder Einfriedung des Grundstücks) zu unterscheiden und ob es sich um eine lebende Einfriedung (Hecke, Bäume) handelt oder nicht.
- Eine Hecke beispielsweise muss durch den Eigentümer auch auf der nachbarlichen Seite gepflegt und regelmäßig gekürzt werden. Je nach tatsächlicher Höhe der Hecke ist ein unterschiedlicher Mindestabstand zum Nachbargrundstück einzuhalten. In Brandenburg beispielsweise gilt ein Abstand von einem Drittel der Höhe.
- Eine Mauer zur rein optischen Begrenzung ist mit einer Höhe von etwa 40 cm bis 70 cm (auch dies kann variieren) erlaubt, als Sichtschutz kann sie auch bis 1.80m hoch sein, ohne dem Bauamt gemeldet werden zu müssen.
- Soll der Sichtschutz gleichzeitig eine zwingende Begrenzung für beide Grundstücke, das Ihrige und das des Nachbarn, darstellen, so fällt Ihnen auch gemeinsam die Pflicht zu, diese aufrecht zu erhalten. Gut ist es aber immer, wenn Sie sich mit dem Nachbarn abstimmen, denn oftmals kommt es Sie günstiger, wenn Sie beispielsweise einen Maurer rufen und ihr Nachbar ebenfalls für ein Projekt von diesem Gebrauch machen möchte.
- Wichtig ist generell, auf eine ortsübliche Einfriedung zu achten. Die meisten Gemeinden legen da großen Wert drauf und so entstehen auch die meisten Konflikte bei ortsunüblichen Vorrichtungen.
Lesen Sie auch unseren Beitrag: Wie hoch darf ein Zaun zum Nachbarn sein?
Was sonst noch zu beachten ist
Der Möglichkeiten für Sichtschutz zum Nachbarn sind nahezu keine Grenzen gesetzt. Stellen Sie sich daher zunächst die Frage, was Sie tatsächlich von Ihrer neuen Vorrichtung erwarten. Soll Ihr Sichtschutz noch mehr können, beispielsweise bis zu einem gewissen Grad auch Geräusche eindämmen? Soll der Sichtschutz absolut sein? Soll er langlebig und wetterfest sein (es gibt auch flexiblen Sichtschutz, den Sie nur bei Bedarf ausziehen brauchen)? Bedenken Sie außerdem, wie viel Geld und Pflege Sie darin investieren wollen und ob Sie möglicherweise mit Ihrem Nachbarn gemeinsame Sache machen wollen und können. Sind all diese Dinge geklärt, können Sie mit der konkreten Auswahl beginnen.
Welche Arten von Sichtschutz es gibt
Da wäre zunächst einmal der gute alte blickdichte Zaun aus Holz oder Metall, praktischerweise mit passendem Tor. Er eignet sich hervorragend für die Straßenfront, ist jedoch bei größeren Grundstücken weniger als Komplettlösung zu empfehlen, da er sehr teuer werden könnte und wenig schicklich ist. Sie kommen sich auf Dauer vielleicht vor wie in einem Käfig.
Eine zweite Möglichkeit ist die beliebte Hecke. Eine Hecke kann beliebig lang sein, und wenn Sie sie gut pflegen, gibt sie Ihrem Garten eine angenehm grüne Begrenzung. Allerdings kann es einige Jahre dauern, bis eine neu angepflanzte Hecke ihre Pflicht erfüllt. Und auch wenn sie relativ pflegeleicht ist, muss sie im Gegensatz zu unbelebtem Sichtschutz regelmäßig gepflegt werden.
Eine Mauer, wenn beziehungsweise in dem Rahmen, wie sie erlaubt ist, kann auch eine gute und schöne Möglichkeit sein, sich vor neugierigen Blicken zu schützen. Sie eignet sich auch für kleine Abschnitte, zum Beispiel an der Terrasse, und hält neben bei auch Wind und Schall effektiv ab. Eine Mauer muss allerdings wirklich fachgerecht erbaut werden und gehört nicht zu den günstigsten Varianten des Sichtschutzes.
Wer es weniger massiv, teuer und dauerhaft wünscht, weil er sich vielleicht noch nicht endgültig sicher oder gerade durch den Einzug finanziell ausgelastet ist, aber schnell eine Vorrichtung sucht, der kann im Baumarkt einzelne Sichtschutzwände für wenig Geld besorgen. Diese gibt es in optisch sehr ansprechenden Variationen, die problemlos auch zu Dauerlösungen werden können.
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